• Katastervermessung

    Teilungsvermessung

    Eine Teilfläche eines Grundstückes soll verkauft, erworben oder zum Beispiel an die Kinder übergeben werden. Mit einer Teilungsmessung werden neue Grenzen gebildet, durch die das bisherige Grundstück in zwei oder mehr Teile zerlegt wird. Jeder Grundstücksteil erhält eine neue Flurstücksnummer. Diese neue Flurstücksnummer ist für die Grundbuchumschreibung auf einen neuen Eigentümer erforderlich.

     

    Grenzwiederherstellung

    Der Verlauf der Grenze an einem Grundstück ist nicht erkennbar oder die Grenzmarken sind örtlich nicht mehr vorhanden. Der exakte Grenzverlauf wird zum Beispiel zur Einfriedung durch eine Mauer oder einen Zaun benötigt. Mit einer Grenzherstellung wird die rechtmäßige und geometrisch richtige Lage der Grenzpunkte aus den Protokollen der historischen Messungen ermittelt. Fehlende oder / und fehlerhafte Grenzmarken werden erneuert.

     

    Gebäudeeinmessung

    Auf dem Grundstück wurde gebaut. Mit der amtlichen Gebäudeeinmessung wird die Lage des Neubaus oder Anbaus auf dem Grundstück erfasst und in der Liegenschaftskarte nachgewiesen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 18 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen. Die amtliche Gebäudeeinmessung muss durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Vermessungs- und Katasterämter erfolgen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Herstellungswert des Gebäudes zum Zeitpunkt der Einmessung, bei Rohbauten nach dem Wert der fertigen baulichen Anlage.

    Es ist ohne Einfluss auf die Kostenhöhe von wem die Einmessung ausgeführt wird.

     

  • Ingenieurvermessung

    Ingenieurvermessung

    Absteckung

    Mit einer Absteckung werden die Ecken oder die Achsen eines geplanten Gebäudes auf das Baufeld übertragen und durch eine geeignete Fixierung der Baufirma zum weiteren Arbeiten übergeben. Im Standardfall erfolgt eine Grobabsteckung zur Fixierung der Baugrube / Erdarbeiten und eine Feinabsteckung zur Fixierung der Achsen oder Gebäudeecken zur Festlegung des Fundamentes.

     

    Lagepläne

    Lagepläne werden vielfach von Architekten angefordert, wenn eine genaue Detailplanung auf einem Grundstück erfolgen soll. Mit dem Lageplan wird eine präzise grafische Dokumentation des Grundstückes erstellt.

    Je nach Planungserfordernis enthält ein Lageplan:

    • Geländehöhen
    • Die Lage besonderer Topografie, zum Beispiel Böschungen
    • Die Dachhöhe, -richtung und -form der Nachbargebäude
    • Angaben des Bebauungsplanes
    • Nachweis von Abstandsflächen
    • Nachweis von Baulasten

     

    Massenberechnungen

    Die inzwischen erheblichen Kosten für den Erdaushub sind vielfach Ursache für die Durchführung einer Massenermittlung der Erdbewegungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geländehöhen vor und nach dem Erdaushub ermittelt worden sind. Für eine Kalkulation können auch Planungshöhen in ein Modell integriert werden.

     

    Höhenmessungen

    Höhenmessungen können aus völlig unterschiedlichen Gründen im Zuge von Bau-Messungen erforderlich werden, zum Beispiel:

    • Höhenangaben für den Erdaushub eines Kellergeschoßes
    • Ein optimaler Ablauf des Schmutzwassers in die Kanalisation bedingt die Kenntnis der entsprechenden Höhenangaben
    • Ein speziell gestalteter Garten bedingt Kenntnisse über die Geländehöhen
    • Das Bauen von zwei Seiten zur Mitte, zum Beispiel bei Brücken, macht eine Überwachung der Bauwerkshöhen erforderlich

     

  • Katasterauskunft

    Katasterauskunft

    Sie erhalten bei uns die amtliche Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Die Liegenschaftskarte genügt den Anforderungen der Landesbauordnung als Lageplan und wird z.B. als Vorlage für einen Bauantrag benötigt.

    Zur Liegenschaftskarte stellen wir auch den Flurstücks- und Eigentümernachweis bereit. Hierbei werden die Maßgaben des Datenschutzes erfüllt.

    Durch Zugriff auf das digitale Archiv der Vermessungsrisse stellen wir Grenzmaße bereit. Wir geben Auskünfte zur Karte, zur Genauigkeit und Qualität.

  • Gutachten

    Gutachten

    Immobilienbewertung

    • Wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschwistern bestehen, wie hoch der Wert des Elternhauses ist
    • Wenn ein Eigentümer sein Haus verkaufen will und keine Vorstellung vom Wert des Objektes hat
    • Wenn ein Hauseigentümer einen am Markt orientierten Gebäudewert als Einheitswert zur steuerlichen Veranlagung wünscht
    • Wenn eine Bank die Bewertung aktualisieren will, wenn eine Immobilie zwangsversteigert werden soll

    In allen Fällen erstellen wir Verkehrswertgutachten. Hierfür haben wir Zusatzqualifikationen erworben, die auch regelmäßig zu den sich wandelnden rechtlichen Bestimmungen aktualisiert werden.

     

    Gutachten zur Eigentumsgrenze

    Wenn Grundstückseigentümer Zweifel haben, dass die Nutzung eines Grundstückes innerhalb der rechtlichen Grenzen erfolgt, führt die Auseinandersetzung um diese Frage immer wieder zu Gerichtsverfahren. Hier greifen die Gerichte regelmäßig auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure als Sachverständige zurück. Die Gutachten werden meistens im Auftrag des Gerichtes erstellt.

     

    Gutachten zum Bauwerk

    Immer wieder entstehen Situationen, dass im Zuge von Bauvorhaben bestimmte Planungsvorgaben nicht eingehalten worden sind.

    Beispielhaft sei genannt:

    • Die Ebenheit einer Bodenfläche
    • Die Parallelität von Kranbahnen
    • Die lichte Weite zwischen Pfeilern
    • Die Mietfläche eines Ladenlokal.

Unsere Leistungen

  • Messen am Grundstück
  • Messen am Bau
  • Katasterauskunft
  • Gutachten

Vermessungsbüro Wagner & Jerosch

Unterer Sehlemet 22
54516 Wittlich

Tel. (0 65 71) 9 62 90
Fax (0 65 71) 9 62 92

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