Teilungsvermessung
Eine Teilfläche eines Grundstückes soll verkauft, erworben oder zum Beispiel an die Kinder übergeben werden. Mit einer Teilungsmessung werden neue Grenzen gebildet, durch die das bisherige Grundstück in zwei oder mehr Teile zerlegt wird. Jeder Grundstücksteil erhält eine neue Flurstücksnummer. Diese neue Flurstücksnummer ist für die Grundbuchumschreibung auf einen neuen Eigentümer erforderlich.
Grenzwiederherstellung
Der Verlauf der Grenze an einem Grundstück ist nicht erkennbar oder die Grenzmarken sind örtlich nicht mehr vorhanden. Der exakte Grenzverlauf wird zum Beispiel zur Einfriedung durch eine Mauer oder einen Zaun benötigt. Mit einer Grenzherstellung wird die rechtmäßige und geometrisch richtige Lage der Grenzpunkte aus den Protokollen der historischen Messungen ermittelt. Fehlende oder / und fehlerhafte Grenzmarken werden erneuert.
Gebäudeeinmessung
Auf dem Grundstück wurde gebaut. Mit der amtlichen Gebäudeeinmessung wird die Lage des Neubaus oder Anbaus auf dem Grundstück erfasst und in der Liegenschaftskarte nachgewiesen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 18 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen. Die amtliche Gebäudeeinmessung muss durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Vermessungs- und Katasterämter erfolgen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Herstellungswert des Gebäudes zum Zeitpunkt der Einmessung, bei Rohbauten nach dem Wert der fertigen baulichen Anlage.
Es ist ohne Einfluss auf die Kostenhöhe von wem die Einmessung ausgeführt wird.
Absteckung
Mit einer Absteckung werden die Ecken oder die Achsen eines geplanten Gebäudes auf das Baufeld übertragen und durch eine geeignete Fixierung der Baufirma zum weiteren Arbeiten übergeben. Im Standardfall erfolgt eine Grobabsteckung zur Fixierung der Baugrube / Erdarbeiten und eine Feinabsteckung zur Fixierung der Achsen oder Gebäudeecken zur Festlegung des Fundamentes.
Lagepläne
Lagepläne werden vielfach von Architekten angefordert, wenn eine genaue Detailplanung auf einem Grundstück erfolgen soll. Mit dem Lageplan wird eine präzise grafische Dokumentation des Grundstückes erstellt.
Je nach Planungserfordernis enthält ein Lageplan:
Massenberechnungen
Die inzwischen erheblichen Kosten für den Erdaushub sind vielfach Ursache für die Durchführung einer Massenermittlung der Erdbewegungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geländehöhen vor und nach dem Erdaushub ermittelt worden sind. Für eine Kalkulation können auch Planungshöhen in ein Modell integriert werden.
Höhenmessungen
Höhenmessungen können aus völlig unterschiedlichen Gründen im Zuge von Bau-Messungen erforderlich werden, zum Beispiel:
Sie erhalten bei uns die amtliche Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Die Liegenschaftskarte genügt den Anforderungen der Landesbauordnung als Lageplan und wird z.B. als Vorlage für einen Bauantrag benötigt.
Zur Liegenschaftskarte stellen wir auch den Flurstücks- und Eigentümernachweis bereit. Hierbei werden die Maßgaben des Datenschutzes erfüllt.
Durch Zugriff auf das digitale Archiv der Vermessungsrisse stellen wir Grenzmaße bereit. Wir geben Auskünfte zur Karte, zur Genauigkeit und Qualität.
Immobilienbewertung
In allen Fällen erstellen wir Verkehrswertgutachten. Hierfür haben wir Zusatzqualifikationen erworben, die auch regelmäßig zu den sich wandelnden rechtlichen Bestimmungen aktualisiert werden.
Gutachten zur Eigentumsgrenze
Wenn Grundstückseigentümer Zweifel haben, dass die Nutzung eines Grundstückes innerhalb der rechtlichen Grenzen erfolgt, führt die Auseinandersetzung um diese Frage immer wieder zu Gerichtsverfahren. Hier greifen die Gerichte regelmäßig auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure als Sachverständige zurück. Die Gutachten werden meistens im Auftrag des Gerichtes erstellt.
Gutachten zum Bauwerk
Immer wieder entstehen Situationen, dass im Zuge von Bauvorhaben bestimmte Planungsvorgaben nicht eingehalten worden sind.
Beispielhaft sei genannt:
Unterer Sehlemet 22
54516 Wittlich
Tel. (0 65 71) 9 62 90
Fax (0 65 71) 9 62 92